Kirche ist eine Gemeinschaft von Haupt- und Ehrenamtlichen. Kirche ohne Ehrenamtliche gibt es nicht. Das gilt vor allem auch für die Presbyterinnen und Presbyter, denn sie wurden dafür gewählt bzw. berufen, gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin die Gemeinde zu leiten.

Zusammensetzung des Presbyteriums:
Die Presbyterinnen und Presbyter bilden gemeinsam mit der Pfarrerin/dem Pfarrer das Presbyterium (KV §13). Die Presbyterinnen und Presbyter werden durch die Gemeindeglieder gewählt. In begrenzter Zahl können auch Presbyteriumsmitglieder berufen werden. Die Größe des Presbyteriums hängt davon ab, wie viele Gemeindeglieder die Kirchengemeinde hat.

Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehören insbesondere:

  • Für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen.
  • Die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern.
  • Zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen.
  • Für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen.
  • Die Gemeindeglieder zu informieren.
  • Das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten.
  • Dafür zu sorgen, dass die Gebäude sowie das Zubehör in gutem Zustand erhalten werden.
  • Das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben.
  • Die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Textquelle / Urheber: EV. Kirche der Pfalz


Die Termine der Presbyteriumssitzung finden Sie im Terminkalender unter der Rubrik "Gremien".
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, sofern nicht anders angegeben. Interessierte Kirchenmitglieder dürfen gerne teilnehmen und ihre Anliegen platzieren. Bei Interesse, bitten wir um vorherige Anmeldung über das Pfarrbüro.