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Richtlinien zur Corona-Pandemie

+++ Wegfall staatlicher Vorschriften zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus auch im Bereich der Religionsausübung +++

Auszug aus der Mitteilung der Landeskirche:

Mit Ablauf des 2. April 2022 entfallen wesentliche staatliche Vorschriften zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus. Dies gilt auch für den Bereich der Religionsausübung. Es gelten im Wesentlichen die eingeschränkten Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (z. B. für den Öffentlichen Personennahverkehr und Einrichtungen des Gesundheitswesens) bzw. einzelne Vorgaben der Bundesländer für besondere Bereiche wie Kindertagesstätten und Schulen. 

Ungeachtet dessen empfehlen staatliche Stellen, weiterhin überall dort medizinische Masken zu tragen, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen. Dieser Empfehlung schließen wir uns im Blick auf die aktuelle pandemische Entwicklung ausdrücklich an. 

Auch die Kirchengemeinden sowie weitere kirchliche Stellen und Einrichtungen haben die Möglichkeit, bei Ihren Gottesdiensten und Veranstaltungen von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und aus Eigeninitiative strengere Regeln beizubehalten (z. B. Maskenpflicht, Abstandsgebot, 3G-Regelung) und dabei unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten in Abwägung des weiteren Schutzes vulnerabler Gruppen und dem Wunsch nach Verzicht auf Einschränkungen Entscheidungen über Vorgaben zu treffen.


Bitte haben Sie für diese abgewogenen und überlegten Entscheidungen Verständnis. Wir informieren Sie bei Bedarf über anstehende / bestehende Regelungen in unserer Kirchengemeinde.